Wanderordnung

WANDERORDNUNG

Bekanntmachung der Wanderungen
Die aktuellen Termine werden im Schaukasten am Bettenhaus Schmitz, Bahnstr. 8, im Rathaus Mechernich und in der Lokalpresse bekannt gegeben!

Durchführung der Wanderungen
Die Wanderungen finden bei jeder Witterung statt, daher sollte Kleidung und Schuhwerk den Witterungsverhältnissen angepasst sein. Gäste sind bei stets herzlich willkommen. Die Teilnahme ist in der Regel kostenlos. Die anfallenden Fahrten werden mit einem Reisebus durchgeführt.

Organisation und Führung der Wanderung
Der Wanderführer bzw. die Wanderführerin trifft alle Vorbereitungen für die Wanderung sowie deren Durchführung und bestimmt ebenfalls die Ruhepausen und Rastplätze. Ein Voreilen ist zu vermeiden. Wer die Wandergruppe vorzeitig verlassen will, hat dies dem Wanderführer mitzuteilen. Bei etwa auftretenden Unstimmigkeiten während der Wanderung wende man sich an den Wanderführer.

Schutz von Natur und Landschaft
Das Rauchen im Wald ist zu unterlassen. Untersagt ist auch das Abpflücken geschützter Pflanzen und Blumen. Mitgeführte Hunde sollten grundsätzlich an der Leine geführt werden. An Rastplätzen sind keine Überreste zurückzulassen.

Haftung und Haftpflichtversicherung
Die Teilnahme an den Wanderungen und Veranstaltungen geschieht auf eigene Gefahr. Bei Unfällen wird tatkräftige Hilfe bei der Bergung und Betreuung Verunglückter bzw. akut Erkrankter erwartet und bei Bedarf um Unterstützung des Wanderführers bzw. der Wanderführerin gebeten. Die dem Hauptverein gemeldeten Mitglieder sind bei allen satzungsgemäßen Veranstaltungen (Wanderungen, Reisen, Führungen, Naturpflege usw.) unfall- und haftpflichtversichert. Durch Antritt der Wanderung oder Reise erkennt der Teilnehmer diese Bedingungen an.